EU-Bauprodukteverordnung

gilt seit Juni 2013 in der Europäischen Union (EU), welche die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten festlegt. Diese EU-Verordnung Nr. 305/2011 verfolgt diesselbe Zielsetzung, wie schon die alte nun mehr ersetzte Richtlinie 89/106/EWG, nämlich den freien Verkehr von Bauprodukten auf dem europäischen Binnemarkt und ihre uneingeschränkte Verwendung zu forcieren.

 

Publiziert: 02.11.2017

[Redaktion]

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