Infrarotheizung

ist eine elektrische Widerstandsheizung, welche vorwiegend Wärmestrahlung in Form von elektromagnetischen Wellen mittels Infrarotlicht liefert, aber nicht mittels Konvektion die Raumluft erwärmt. Diese wandeln elektrischen Strom in Wärme um und strahlen diese in den Raum ab.

Je nach Bauart, Oberfläche und Betriebstemperatur liegt der Strahlungswirkungsgrad der am Markt angebotenen elektrisch betriebenen Infrarotheizungen zwischen 25 und 60 %.Im Vergleich dazu erreichen Fußboden- und Wandheizungen einen Strahlungsanteil von bis zu 60%.  Generell gilt bei jedem Heizsystem je höher der Strahlungsanteil, desto größer die Behaglichkeit. Infrarotheizung mit einem hohen Strahlungswirkungsgrad tragen durch Ihren hohen Anteil an Strahlungswärme für große Behaglichkeit bei.

Infratrotheizungen weisen niedrige Investitions- und Wartungskosten auf, hingegen schlägt sich die Kilowattstunde Strom am teuersten verglichen mit anderen Energieträgern zu Buche und können so bei mangelnder Wärmedämmung der Gebäudehülle zu hohen Betriebskosten führen. Somit eignen sich Infrarotheizungen für sehr gut gedämmte Gebäude (Energieausweis Energieeffizienzklasse A+ und A++ oder in Häusern bzw. Räumlichkeiten die nur zeitlich befristet, wie Bad, Hobbyraum, Gästezimmer etc,  benutzt werden. Oder zur Sanierung von Wärmebrücken, wenn eine bautechnische Sanierung nicht in Frage kommt (Denkmalschutz etc.).  

Da die Infrarotheizung zur der Gruppe der Stromheizung gehört, betreibt man diese idealerweise, mit ökologischen Strom. Jedoch leisten erneuerbare Energieanlagen wie Photovoltaik im Winter wesentlich weniger als in den übrigen Jahreszeiten. Um beispielsweise Infroratheizungen im Winter mit eignen Photovoltaikstrom zu betreiben, benötigt es eine abgestimmte senkrechte Fläche von PV-Modulen dadurch optimierte maximale Leistung im Winterhalbjahr (vor allem sicher frei von Schnee), einen Stromspeicher und sonniges Wetter. Bezieht man stattdessen den klassischen Strom  aus dem öffentlichen Stromnetz im Winter, so nutzt man zu einem gewissen Anteil Strom aus kalorischen Kraft- und Atomkraftwerken mit negativen Umweltauswirkungen.

 

Die derzeit gültige OIB Richtlinie 6 (Ausgabe 2015) sieht noch Auflagen und Beschränkungen im mehrgeschossigen Wohnbau bei den Infrarotheizungen vor:

Diese fordert eine zentrale Wärmerzeugung. Ausgenommen sind davon Gebäude, die einen Referenz.Heizwärmebedarf von max. 25 kWh/m²a aufweisen.

 

In den Bundesländern sieht einzig Vorarlberg ein Verbot vor: 

Gemäß Vorarlberger Bautechnikverordnung dürfen beim Neubau von Gebäuden elektrische Direkt-Widerstandsheizungen nicht als Hauptheizungssystem eingebaut und eingesetzt werden. Ausgenommen sind Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen 13 kg / m2a konditionierter Brutto-Geschoßfläche nicht überschreiten.

 

Publiziert am 30.07.2018

[Redaktion]