Kleinwasserkraftwerk

bedeutet ein Wasserkraftwerk mit einer "überschaubaren" Leistung. Es gibt keine einheitliche Leistungsgrenze für die Bezeichnung Kleinwasserkraftwerk. Beispielsweise definiert die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) in Österreich für die Tarifförderung von Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung von maximal zwei MW.  Hingegen liegt in Deutschland die Grenze bei ca. einem MW. Und in China liegt der Grenzwert bei 30 MW.

 

Publiziert am 11.07.2018

[Redaktion]