Superädifikat

heißt auf deutsch ein privatrechtliches Baurecht zur möglichen Errichtung eines Bauwerks oder bereits gebauten auf einem fremden Grundstück, d. h. Bauwerkerrichter oder Bauwerkeigentümer ist nicht im Eigentum des Grundeigentümers.

Tipp: Wenn es zu Streit kommt, dann sind solche Superädifikate kompliziert und rechtlich aufwendig zu lösen. Darum besser Finger weg von Superädifikaten.

 

Publiziert am 04.11.2017

[Redaktion]