heißt auf deutsch ein privatrechtliches Baurecht zur möglichen Errichtung eines Bauwerks oder bereits gebauten auf einem fremden Grundstück, d. h. Bauwerkerrichter oder Bauwerkeigentümer ist nicht im Eigentum des Grundeigentümers.
Tipp: Wenn es zu Streit kommt, dann sind solche Superädifikate kompliziert und rechtlich aufwendig zu lösen. Darum besser Finger weg von Superädifikaten.
Publiziert am 04.11.2017