Fundament

stellt einen bautechnischen Körper einer Flachgründung über dem Boden dar. Es ist der unterste Teil und die Basis eines Bauwerks und überträgt die Lasten eines Bauwerks großflächig auf den Untergrund.  

 

Folgende Fundamentarten herrschen je nach Belastung und Bodenbeschaffenheit vor:

-Einzel- oder Punktfundamente für Einzel- oder Punktlasten wie durch Säulen oder Stützen. Sonderform ist ein Köcherfundament im Fertigteilbau.

-Streifenfundamente bei Belastung mittels Gleichlast von Wänden

-Kombination von Streifen- und Einzelfundamente bei Einzel- und Gleichlasten durch Säulen/Stützen und Wänden

-Plattenfundament, bei hohen Lasten und/oder wenig tragfähigen Baugrund

 

Plattenfundamente weisen den Vorteil von gleichmäßigen Setzungen im Vergleich zu Streifenfundamenten auf.

Die Fundamentunterkante muss in frostfreier Tiefe und auf tragfähigen Untergrund sein. Fundamente können unbewehrt oder bewehrt ausgeführt werden. 

 

Publiziert am 19.06.2018

[Redaktion]