Sanierungsscheck 2018

Für natürliche Personen gibt es auch heuer wieder Fördermittel für die thermische Sanierung von Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser bzw. Reihenhäuser und Mehrgeschosswohnungsbauten. 

Die Antragstellung ist ab 18.06.2018 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2020 erfolgen. Die Antragsformulare stehen bei den teilnehmenden Bausparkassen sowie auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung. Die Förderungsanträge für den gesamten mehrgeschoßigen Wohnbau sind vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen in Form eines Sammelantrages rechtzeitig an eine der im Informationsblatt genannten Bausparkassenzentralen zu übermitteln.

Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 28.02.2019. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMNT festgelegt werden.

 

Publiziert am 19.06.2018

[Redaktion]