Tür

Tür nennt man eine bewegbare, flächenhafte Vorrichtung zum Verschluss für den Zugang zur ermöglichten Öffnung eines Bauteils im Gebäude, meist in einem Wandbildner oder einer Decke (Falltüre). Darüberhinaus bieten Türen Zutritt zu Verzäungen oder ähnlichem und Fahrzeugen.

Im Gebäude, sogenannte Gebäudetüren, weisen eine Umrahmung von Wandteilen auf, welche Türgewänder heißen. Die seitlichen Übergänge zu den anschließenden Bauteilen nennen sich Türlaibungen. Über der Tür hin zur Decke befindet sich das Türüberlager oder ebenso als Türsturz bezeichnet. Genau gegenüber auf der Unterseite zur Fußbodenkonstruktion hin, befindet sich entweder durch eine Erhöhung auf Zargenbreite die Türschwelle oder durch eine Leiste (Anschlagleiste) gebildeten Höhenunterschied von zirka 2 cm der Türanschlag. Diese Ausformungen haben den Vorteil des höheren Schallschutzes, aber den Nachteil bei der Barrierefreiheit. Darum erfreuen sich sogenannte niveaugleiche Türen immer mehr an Beliebtheit.

Die konstruktive Ausbildung der Türe, sprich das Gerüst der Türe, trägt die Bezeichnung Türzarge. Diese können aus den Werkstoffen, Holz, Metall und Beton bestehen. Befestigt werden die Zargen im Wandbildner mittels Dreikantleiste, Pratzen und Schraub- bzw. Dübelverbindungen und sind somit fest mit dem Türgewände verbunden. Türzargen haben oft noch Verkleidungen, die als Türrahmen oder Türfutter bezeichnet werden.

Der bewegliche, flächige Teil der Türe, das sogenannte Türblatt weist eine drehbare Verbindung mittels Türbänder, oder umgangssprachlich Türangeln, auf. Je nach Aufgehrichtung unterscheidet man eine links angeschlagene oder rechtsangeschlagene Türe.

Holztüren bestehen aus einem Holzrahmen und darin enthaltener Füllung oder mit einer beidseitigen Beplankung aus Sperrholz oder Spanplatten.

Türen für untergeordnete Zwecke sind Latten- oder Brettertüren. Diese haben senkrechte Latten, die auf zwei Querlatten geschraubt und mit einer diagonal angeordneten Schräglatten verbunden sind.

Nicht nur Holz, sondern Türflügel bestehen ebenso aus Aluminium, Stahl, Bronze und Glas. Türblätter die komplett aus Glas bestehen nennt man auch Nurglastüren.

Das Türblatt kann stumpf, d. h. ohne Falz in die Zarge oder in den Türstock fallen, was natürlich Nachteile im Schallschutz bietet, oder mit einem seitlichen und überliegenden Falz.

Nach Art der Bewegung finden Türen Unterscheidung: Am häufigsten finden die Drehflügeltür Anwendung, welche aber Platz für die Aufgehrichtung benötigt. Hingegen kommt die Schiebetüre mit wenig Platz im geöffneten Zustand aus, denn entweder wird diese seitlich an der Wand verschoben, oder verschwindet sogar in der Wand, bedarf aber einen Spezialbeschlag mit Rollen. Diese haben entweder eine Führung oberhalb oder im Fußbodenbereich. Weiters gibt es noch die Sonderbauarten Hub- und Faltüren.

Türen führen in den meisten Fällen in ein Gebäude und besitzen kleinere Ausmaße im Gegensatz zu Toren.

 

Publiziert am 25.09.2018

[Redaktion]