ist die Grundlage für die Ermittlung der Preise (Preisermittlung) von Bauleistungen. In Österreich basiert die Kalkulation gemäß der ÖNORM B 2061 "Preisermittlung für Bauleistungen", Ausgabe 01.09.1999. Zur nachvollziehbaren und einheitlichen Darstellung der Kalkulation, aber ebenso als Checkliste gegen das Vergessen von Punkten, dienen sogenannte Kalkulationsformblätter, kurz- K-Blätter genannt, die im folgenden lauten:
K1"Grundlagen des Angebots"
K2 "Zuschlagsätze"
K3 "Mittellohnpreis, Riegelohn, Gehaltpreis"
K3 A "Bruttomittellohnpreis"
K3 R "Bruttoregielohnpreis"
K4 "Materialpreise"
K5 "Preise für Produkte, Leistungen"
K6 "Gerätepreise"
K7 "Preisermittlung"
K8 "Summenermittlung"
K8 A "Warenkorb-Preisumrechnung"
K9 "Warenkorb-Preisumrechnung"
K9 A "Warenkorb-Umrechnungen"
Tipp:
Die Bedeutung der K-Blätter im Bauwesen ist groß, denn diese legen die Grundlagen der Baupreise fest, die im Falle einer Änderung der Leistungen zur Fortschreibung der Baupreise dienen. Voraussetzung sind ordnungsgemäße K-Blätter mit objektiven und plausiblen Kalkulationsgrundlagen für die Preisermittlung.
NORMEN:
ÖNORM B 2061 "Preisermittlung für Bauleistungen", Ausgabe 01.09.1999
Publiziert am: 15.08.2017