Baurecht

hat folgende Bedeutungen:

(1) als Überbegriff für das länderspezifische Baurecht in Österreich (siehe Bauordnung) oder in Deutschland (siehe Landesbauordnung)

(2) im Sinne eines Baurechts (Superädifikat) für die Errichtung eines Gebäudes auf einem fremden Grundstück, bei welchem jemand anderer das Eigentumsrecht für den Bauplatz hat.

 

Publiziert am 04.11.2017

[Redaktion]