heißen die österreichische Richtlinien herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik mit folgenden Themen zu den Grundanforderungen für Bauwerke:
OIB-Richtlinie 1 | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
OIB-Richtlinie 2 | Brandschutz |
OIB-Richtlinie 2.1 | Brandschutz bei Betriebsbauten |
OIB-Richtlinie 2.2 | Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks |
OIB-Richtlinie 2.3 | Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m |
OIB-Richtlinie 3 | Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz |
OIB-Richtlinie 4 | Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit |
OIB-Richtlinie 5 | Schallschutz |
OIB-Richtlinie 6 | Energieeinsparung und Wärmeschutz |
Begriffsbestimmungen | |
Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke |
Diese Richtlinien haben die Aufgabe zur Vereinheitlichung der Bautechnikvorschriften in Österreich. In erster Linie stehen diese den österreichischen Bundesländern zur Verfügung und die Bundesländer können diesen in ihren länderspezifischen Bauordnungen als verbindlich erklären.
Publiziert am 03.11.2017