Brandschutz

beschreibt alle Maßnahmen, Gesetze, Richtlinien und Normen zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden. Brandschutz ist in Deutschland und Österreich eine typische Querschnittsmaterie, d. h. Regeln finden sich in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen.

Man gliedert allgemein den Brandschutz in präventiven (ein Teilgebiet der Bauphysik) und abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr).

 

Vorbeugender Brandschutz

Wie der Name schon treffend beschreibt, geht es darum alle Vorkehrungen präventiv vor dem Ausbruch eines Brandes zu treffen, damit Brände von Beginn an unterbunden werden. Dies soll mittels drei auf einander koordinierten Säulen erreicht werden:

Bautechnischer Brandschutz

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, kurz EU-Bauproduktenrichtlinie, und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates schreibt in Anhang I unter "GRUNDANFORDERUNGEN AN BAUWERKE", Punkt 2:

Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand
a) die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt;
b) die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt wird;
c) die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird;
d) die Bewohner das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können;
e) die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.

 

Der bautechnische Brandschutz beruht auf:

-Baustoffe und deren Eigenschaften über ihre brennbare Beschaffenheit und Verhalten im Brandfall

-Baukonstruktionen und deren Eigenschaften über Widerstand gegen Brand und Feuer

-Konzeption der Größe von Brandabschnitten

-Planung der Ausbildung von Brandabschnitten

-Ausarbeitung und Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen

 

Es handelt dabei um Anforderungen an Baustoffen und Bauteilen sowie über die konstruktive Durchbildung von Brand- und Trennwänden usw., Bauabstände und Flucht- und Rettungswege. Grundsätzlich hat der bauliche Brandschutz Vorrang.

 

Anlagentechnischer Brandschutz

Dieser soll den baulichen Brandschutz sinnvoll ergänzen und es sind alle anlagentechnischen Vorkehrungen zur Vermeindung eines Brandfalles gemeint. Darüberhinaus dient dieser zur Ausführung der ersten und erweiterten Hilfe der Löschung sowie zur einfacheren Bekämpfung eines Brandes.

Aufgabe des anlagentechnischen Brandschutzes:

-Frühzeitige Alarmierung von Rauch- und Brandausbruch

-Ausbildung von raucharmen Zonen und rasche Ablüftung von Rauch

-Sicherstellung von Fluchtzonen durch Druckbereiche

-Brandeindämmung und Abgrenzung des Brandherdes

 

Zu den wichtigen Anlagen für den Brandschutz unter anderem zählen alle Arten von:

-Brandmeldeanlagen

-Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

-Belüftungsdruckanlagen

-Löschanlagen

 

Organisatorischer Brandschutz

beschreibt alle Maßnahmen je nach Gebäudenutzung zum einem den sicheren Alltagsbetrieb zu gewährleisten und zum anderen die vorsorgliche Anordnung im Brandfall. Der organisatorische Brandschutz beruht unter anderem auf

-Brandschutzhausordnung

-Brandschutzplänen

-Brandschutzbeauftragen

-Brandschutzübungen

 

Es zielt darauf ab, dass sich die Nutzer des Gebäudes im Brandfall durch ihr Wissen in Hinblick auf Brandschutzhausordung und Übungen etc entsprechend verhalten und in keine Panik verfallen. Desweiteren den Einsatzorganisationen, ganz besonders Feuerwehr und Rettung, bei der Eindämmung des Brandes  und Personenrettuing einen hilfreichen Beitrag leisten können.   

 

NORMEN:

ÖNORM F 1000 "Feuerwehrtechnik und Brandschutzwesen - Allgemeine Begriffe", Ausgabe 01.12.2007

ÖNORM EN 13501-1: "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten", Ausgabe 01.12.2009

 

 

DIN 14096  "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen"

 

 

Richtlinien in Österreich:

OIB-Richtlinien

OIB Richtlinie 2          "Brandschutz"

OIB Richtlinie 2.1       "Brandschutz bei Betriebsbauten"

OIB Richtlinie 2.2       "Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks"

OIB Richtlinie 2.3       "Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m"

 

Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz

Online abrufbar

 

Gesetze in Österreich:

Bundes- und Landesgesetze (vor allem Bauordnungen)

Abrufbar online

 

Gesetze in Deutschland:

Bundes- und Landesgesetze (vor allem Bauordnungen)

Abrufbar online

 

Publiziert am: 02.11.2017

[Redaktion]

 

 

 

 

 

 

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