Lichtschacht

kann heißen:

(1) Ein mit einem transparenten Werkstoff (Glas, Plexiglas oder ähnliches) versehener Schacht zur Belichtung eines Raumes, meist im Inneren des Gebäudes, wo keine Möglichkeit zur natürlichen Belichtung mittels Fenster durch die Außenwände besteht, oder falls vorhanden diese Fensterflächen zu klein für die natürliche Belichtung sind.

(2) Ein oft abgedeckter Schacht mit einem Gitterrost aus Stahl vor einem Kellerfenster, welches unter dem Erdreich liegt.

 

Publiziert am 7.09.2018

[Redaktion]