dient zur bautechnischen und vertikalen Erschließung von Höhenunterschieden im Gelände oder in Gebäuden, im Gegensatz zu Rampen, durch Stufen und eventuelle Absätze (Podeste) gegliedert. Eine Treppe ergibt sich aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen laut DIN 18065. Ein wichtiges Kriterium für eine Treppe stellt die bequeme und sichere Begehung der Treppenbenutzer dar. Um dies zu gewährleisten bedarf es einem Geänder als Absturzsicherung und einem Handlauf zum Anhalten sowie einem entsprechenden Steigungsverhältnisses.Dieses wird je nach Lage und Verwendungszeck der Treppe unterschiedlich sein. Alle Stufen einer Treppe sollen dasselbe Steigungsverhältnis aufweisen, um ein Stolpern zu verhindern.
Abhängig von der Länge eines Schrittes, der im Durchschnitt 63 cm beträgt, ergeben sich die Stufenhöhe und Stufenbreite.
Grundsätzlich sollen alle Treppen so bemessen werden, dass diese möglichst die drei folgenden Formeln erfüllen.
Schrittmaßregel:
b+2h=63
Bequemlichkeitsregel
b-h=12
Sicherheitsregel
b+h=46
b=Stufenbreite bzw. Auftrittsbreite
h=Stufenhöhe
Tipp: Das optimale Steigungsverhältnis ergibt sich aus der Erfüllung mit allen drei Bedingungen mit der Stufenhöhe 17 cm und einer Auftrittsbreite von 29 cm, also einem Winkel des Treppenverlaufs von 30° Neigung zur Horizontalen.
NORMEN:
ÖNORM B 5371 "Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen - Abmessungen", Ausgabe 15.08.2011
DIN 18065 "Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße", Ausgabe 03.2015